Gesundheitskodex

Liebe Gäste!

Unsere Vorsichtsmaßnahmen sind im nachstehenden Gesundheitskodex aufgeführt.

Nach den von der ungarischen Regierung erlassenen aktuellen Vorschriften können diese ausländischen Staatsbürger nach Ungarn einreisen:

  • die eine unbefristete oder ungarische Aufenthaltserlaubnis für mehr als 90 Tage besitzen (bei ersteren können auch Familienangehörige einreisen),
  • Sportler oder Sportfachleute, die in Ungarn arbeiten,
  • Mitarbeiter ungarischer Kulturinstitutionen,
  • Spediteure,
  • Personen bei offiziellen Besuchen,
  • und all diejenigen, die nachweisen können, dass sie sich in den letzten sechs Monaten mit COVID-19 infiziert haben.

Auf der Grundlage der Verhandlungen wurde mit den folgenden zwölf Ländern eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Impfbescheinigungen für alle in Ungarn verwendeten Impfstoffe und über die gegenseitige Zulassung der Staatsangehörigen des jeweils anderen erreicht:

  1. Bahrain
  2. Tschechien
  3. Nordmazedonien
  4. Kroatien
  5. Montenegro
  6. Serbien
  7. Slowenien
  8. Türkei
  9. Georgien
  10. Moldawien
  11. Mongolei
  12. Rumänien

Uneingeschränkter Geschäftseintritt aus dem Ausland wird wie folgt erfasst:

10 / B. § (1) Handelt es sich bei der Einreise nach Ungarn um eine Tätigkeit zu geschäftlichen oder wirtschaftlichen Zwecken, deren Tatsache ein nicht-ungarischer Staatsbürger bei der Einreise nach Ungarn nachweist, kann er ohne Einschränkung in das ungarische Staatsgebiet einreisen .
Der geschäftliche Charakter der Reise muss durch das Ausfüllen dieser Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.

Für Kulturveranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie für Sportveranstaltungen:

Zuschauer internationaler Sport- und Kulturveranstaltungen in Ungarn können nur einreisen, wenn sie ein negatives PCR-Testergebnis haben, eine Eintrittskarte für die Veranstaltung besitzen und sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen und verpflichtet sind, das Land innerhalb von 72 Stunden nach Einreise zu verlassen. Ein in einem Schengen-Mitgliedstaat sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Kanada durchgeführter PCR-Test wird akzeptiert, dessen Ergebnisse durch das entsprechende Dokument in Ungarisch oder Englisch beglaubigt werden. / 422/2020, in Kraft getreten am 5. September (IX. 4.) /

Weitere Informationen finden Sie unter https://koronavirus.gov.hu/ oder bei der ungarischen Vertretung Ihres Landes.

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